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   BGH, 03.05.1972 - 3 StR 349/71   

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https://dejure.org/1972,8459
BGH, 03.05.1972 - 3 StR 349/71 (https://dejure.org/1972,8459)
BGH, Entscheidung vom 03.05.1972 - 3 StR 349/71 (https://dejure.org/1972,8459)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 1972 - 3 StR 349/71 (https://dejure.org/1972,8459)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fehlender Vorsatz zur Anstiftung zu einem Meineid - Verwertbarkeit einer eidesstattlichen Versicherung - Berücksichtigung des Zwecks der eidesstattlichen Versicherung - Anstiftung zur Abgabe einer wissentlich falschen eidesstattlichen Versicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 03.02.1955 - 3 StR 362/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.05.1972 - 3 StR 349/71
    Indes beschränkt sich deren Verwendbarkeit im Strafverfahren nicht allein auf die im Gesetz ausdrücklich vorgesehenen Fälle der Glaubhaftmachung; sie ist vielmehr auch dann zu bejahen, wenn es sich sonst um die Feststellung von Tatsachen als Grundlage von Neben- oder Zwischenentscheidungen handelt (RGSt 58, 147; 62, 119, 121; 70, 266, 268; BGH 3 StR 362/54 - Urt. v. 3. Februar 1955 UA S. 7).
  • BGH, 16.06.1959 - 5 StR 652/58
    Auszug aus BGH, 03.05.1972 - 3 StR 349/71
    Vielmehr muß sich die Zuständigkeit darauf erstrecken, in dem Verfahren und über den Gegenstand, auf den sich die eidesstattliche Versicherung bezieht, eine solche zu verlangen oder entgegenzunehmen (RGSt 75, 399, 400; BGHSt 13, 154; 17, 303 [BGH 08.06.1962 - 4 StR 130/62]und die dort angeführten Rechtsprechungsnachweise).
  • BGH, 22.05.1962 - 1 StR 103/62
    Auszug aus BGH, 03.05.1972 - 3 StR 349/71
    Dagegen könnte neben oder anstelle einer Verurteilung wegen Anstiftung zur Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung eine Verurteilung wegen Anstiftung zur Begünstigung in Betracht kommen (BGHSt 17, 236 [BGH 22.05.1962 - 1 StR 103/62]).
  • BGH, 08.06.1962 - 4 StR 130/62

    Wartepflicht - Kreuzung gleichgeordneter Straßen - Geschwindigkeit beim

    Auszug aus BGH, 03.05.1972 - 3 StR 349/71
    Vielmehr muß sich die Zuständigkeit darauf erstrecken, in dem Verfahren und über den Gegenstand, auf den sich die eidesstattliche Versicherung bezieht, eine solche zu verlangen oder entgegenzunehmen (RGSt 75, 399, 400; BGHSt 13, 154; 17, 303 [BGH 08.06.1962 - 4 StR 130/62]und die dort angeführten Rechtsprechungsnachweise).
  • BGH, 19.06.1962 - 5 StR 189/62
    Auszug aus BGH, 03.05.1972 - 3 StR 349/71
    Vielmehr muß sich die Zuständigkeit darauf erstrecken, in dem Verfahren und über den Gegenstand, auf den sich die eidesstattliche Versicherung bezieht, eine solche zu verlangen oder entgegenzunehmen (RGSt 75, 399, 400; BGHSt 13, 154; 17, 303 [BGH 08.06.1962 - 4 StR 130/62]und die dort angeführten Rechtsprechungsnachweise).
  • BGH, 02.12.1970 - 2 StR 455/70

    eidesstattliche Versicherung im Strafverfahren - § 156 StGB, "zuständige

    Auszug aus BGH, 03.05.1972 - 3 StR 349/71
    Sollte sich der Angeklagte nach den vorstehenden Ausführungen nicht wegen Anstiftung zur Abgabe einer wissentlich falschen eidesstattlichen Versicherung strafbar gemacht haben, so ist auch eine Bestrafung nach den §§ 159, 49 a StGB aus den in BGHSt 24, 38, 39 [BGH 02.12.1970 - 2 StR 455/70] dargelegten Gründen rechtlich nicht möglich.
  • RG, 30.03.1928 - I 1277/27

    Ist das Amtsgericht im Privatklageverfahren wegen übler Nachrede für die

    Auszug aus BGH, 03.05.1972 - 3 StR 349/71
    Indes beschränkt sich deren Verwendbarkeit im Strafverfahren nicht allein auf die im Gesetz ausdrücklich vorgesehenen Fälle der Glaubhaftmachung; sie ist vielmehr auch dann zu bejahen, wenn es sich sonst um die Feststellung von Tatsachen als Grundlage von Neben- oder Zwischenentscheidungen handelt (RGSt 58, 147; 62, 119, 121; 70, 266, 268; BGH 3 StR 362/54 - Urt. v. 3. Februar 1955 UA S. 7).
  • RG, 10.04.1924 - III 158/24

    Ist der Untersuchungsrichter für die Entgegennahme eidesstattlicher

    Auszug aus BGH, 03.05.1972 - 3 StR 349/71
    Indes beschränkt sich deren Verwendbarkeit im Strafverfahren nicht allein auf die im Gesetz ausdrücklich vorgesehenen Fälle der Glaubhaftmachung; sie ist vielmehr auch dann zu bejahen, wenn es sich sonst um die Feststellung von Tatsachen als Grundlage von Neben- oder Zwischenentscheidungen handelt (RGSt 58, 147; 62, 119, 121; 70, 266, 268; BGH 3 StR 362/54 - Urt. v. 3. Februar 1955 UA S. 7).
  • RG, 02.07.1936 - 2 D 183/36

    Zum Begriff der wissentlich falschen Versicherung an Eides Statt. Ist der

    Auszug aus BGH, 03.05.1972 - 3 StR 349/71
    Indes beschränkt sich deren Verwendbarkeit im Strafverfahren nicht allein auf die im Gesetz ausdrücklich vorgesehenen Fälle der Glaubhaftmachung; sie ist vielmehr auch dann zu bejahen, wenn es sich sonst um die Feststellung von Tatsachen als Grundlage von Neben- oder Zwischenentscheidungen handelt (RGSt 58, 147; 62, 119, 121; 70, 266, 268; BGH 3 StR 362/54 - Urt. v. 3. Februar 1955 UA S. 7).
  • RG, 22.12.1941 - 2 D 384/41

    Auf Grund des § 10 VO. über Maßnahmen auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung und

    Auszug aus BGH, 03.05.1972 - 3 StR 349/71
    Vielmehr muß sich die Zuständigkeit darauf erstrecken, in dem Verfahren und über den Gegenstand, auf den sich die eidesstattliche Versicherung bezieht, eine solche zu verlangen oder entgegenzunehmen (RGSt 75, 399, 400; BGHSt 13, 154; 17, 303 [BGH 08.06.1962 - 4 StR 130/62]und die dort angeführten Rechtsprechungsnachweise).
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